Mustertext E-Mail zum Erhalt Ihrer Wahlfreiheit bis Ende Januar
zur Aktionsseite
Bitte mit dem Betreff "Wahlfreiheit Identitätskarten" an wahlfreiheit@geistige-landesverteidigung.ch senden. Ihre Mail wird automatisch an die Kommissionsmitglieder des Ständerates weitergeleitet. Sie müssen also nichts weiter tun als zu kopieren und an eine E-Mail zu senden. Es eilt. Bitte machen Sie dies noch heute!
In drei Schritten zu Ihrem Recht auf Freiheit!
1. Klicken Sie auf diese Emailadresse: wahlfreiheit@geistige-landesverteidigung.ch
oder öffnen Sie Ihr Emailprogramm und schreiben Sie an wahlfreiheit@geistige-landesverteidigung.ch
2. Fügen Sie den unten stehenden Emailtext in eine Email ein.
(Den Text finden Sie auch als Worddatei zum speichern hier: http://www.abstimmungskontrolle.ch/download/wahlfreiheit_emailtext.doc .)
3. Senden Sie die E-Mail nach der Unterzeichnung unter „Mit freundlichen Grüssen“ ab.
Um die Ständeräte etwas zu schonen, haben wir die automatische Weiterleitung eingestellt. Danke für Euren unermüdlichen Einsatz, jetzt sind die Ständeräte gefordert!
Detaillierte Erklärung hier zu finden.
Zur Facebookgruppe:![]()
Das Logo stammt von Facebook und ist urheberrechtlich geschützt.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Frau Egerszegi-Obrist, Sehr geehrte Herren Inderkum, Lombardi, Niederberger, Schwaller, Germann, Reimann, Briner, Büttiker, Freitag, Berset, Cramer und Hêche
Ich habe mich entschlossen, Ihnen mit anderen diesen Brief zu schreiben, da ich mich darüber ärgere, dass nun schon wieder nicht mehr gelten soll, was uns Stimmbürgern mit der Abstimmung versprochen wurde. Mehrfach hat insbesondere Frau Widmer-Schlumpf geäussert, dass die Identitätskarten ganz klar nicht biometrisch werden sollen. Ich habe mich darauf verlassen, wie viele andere auch, die mit Ja oder Nein zu den biometrischen Pässen abgestimmt haben.
Seit einigen Monaten beobachte ich nun mit Entsetzen, dass, wie von den Gegnern der Biometrischen Pässe prophezeit, die Identitätskarten wieder in der Diskussion stehen. Und das obwohl diese Identitätskarten im Inland auch ohne Ausweispflicht de facto zwingend notwendig sind, um ein Bankkonto zu eröffnen oder sich in irgend einer Weise zu legitimieren. Gleichzeitig sind die Identitätskarten Reisedokumente im kompletten Schengenraum, da sie nach der Verordnung (EG) Nr.2252/2004 des Rates der Europäischen Union Artikel 1 (3) als Personalausweise eines Staates gelten. Die Einführung biometrischer Identitätskarten unterliegt also keinen internationalen Zwängen oder Zwängen zwischenstaatlicher Vereinbarungen und ist ganz klar innenpolitisch motiviert. Die Motivation der Bestrebungen nach einer obligatorischen biometrischen Identitätskarte wird nicht öffentlich diskutiert und macht mich sehr nachdenklich. Ich bitte Sie auch deshalb die Standesinitiative des Kantons Thurgau dringend zu berücksichtigen.
Diese lautet:
Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben: "Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können."
Mit diesem Vorstoss soll erreicht werden, dass auch in Zukunft die Schweizer Gemeindeverwaltungen nicht-biometrische Identitätskarten abgeben dürfen und die Bürgerinnen und Bürger nicht grundlos zu einem der wenigen biometrischen Erfassungszentrum reisen müssen, wenn sie nur eine nicht-biometrische Identitätskarte benötigen. In den meisten Kantonen wird es nur 1 einziges Ausweiszentrum geben, u.a. im Kanton VD mit 688'000 Einwohnern! Dies ist auch ein beispielloser Abbau des Service Public für eine vielgeschätzte Aufgabe, die heute und auch in Zukunft problemlos von den zum Beispiel 375 (!) politischen Gemeinden im Kanton VD (bzw. den 2'600 Gemeinden in der ganzen Schweiz) wahrgenommen werden kann.
Diese Standesinitiative hat sehr grosse Chancen, umgesetzt zu werden, aber nur dann, wenn Sie an Ihrer Sitzung vom 1.2.2010 der auf eidgenössischer Ebene derzeit hängigen Kommissionsinitiative "09.471 Biometrische Ausweise" (http://abstimmungskontrolle.ch/kommissionsbeschluss/kommissionsschreiben/parlinitiative.html) zustimmen. Diese Kommissionsinitiative verlangt zum einen, dass nach wie vor nicht-biometrische Identitätskarten ausgestellt werden können, und zum andern, dass die zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht obligatorisch ist. Nur wenn Sie dieser Kommissionsinitiative 09.471 zum Erfolg verhelfen, wird auch die Standesinitiative aus dem Kanton Thurgau im Rahmen der dafür nötigen Revision des Ausweisgesetzes berücksichtigt werden.
Damit hätten ALLE Schweizer Bürgerinnen und Bürger die WAHLFREIHEIT bei der Identitätskarte und der zentralen Datenbank!
Bitte haben Sie den Mut und die Kraft aus den oben genannten Gründen am 1.2.2010 mit JA (JA=Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung bei ID und Datenbank) der Kommissionsinitiative "09.471 Biometrische Ausweise" zuzustimmen! Schützen Sie unsere gemeinsame Freiheit. Die Freiheit von Ihnen, Ihren Kindern und Angehörigen und auch von mir!
Freiheit bedingt es eine Wahl zu haben. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
PS: Anbei übermittle ich Ihnen ein Faktenblatt, welches darlegt, warum Sie auch bedenkenlos dem Verzicht auf eine obligatorische Speicherung von Daten zustimmen können. Die Parlamentarische Initiative fordert unter Punkt zwei die Prüfung eines solchen Verzichtes. Selbst wenn Sie sich heute noch unschlüssig sind, oder sogar anderer Meinung sind, geben Sie Ihre Bedenken oder Position nicht auf, wenn Sie einer Prüfung dieses Verzichtes zustimmen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schreiben Sie noch heute! Noch haben Sie die Wahl:
Identitätskarten ohne Biometrie bei Ihrer Gemeinde ODER erkennungsdienstliche Behandlung in einem kantonalen Erfassungszentrum