Die Informationen hier stammen von einem Beschwerdeführer, der sich in Luzern gegen das Ergebnis der UNO-Abstimmung wehrte.
Bereits vor der Abstimmung über die biometrischen Pässe wussten wir davon, dass es bei der UNO-Abstimmung in Luzern Ungereimtheiten bei der Auszählung des Wahlergebnisses vorlagen.
Das Resultat schweizweit hing seinerzeit vom Ständemehr ab, es war 12:11 und ein einzelner Kanton machte den Unterschied. Im Kanton Luzern waren sich Befürworter und Gegner etwa gleich auf, was bewirkte, dass genügend JA Stimmen auf dem Gebiet der Stadt Luzern den ganzen Kanton zur JA-Standesstimme wenden konnte. Ein Jahr vor der UNO Abstimmung fand bereits eine Abstimmung zu einem anderen ähnlichen Thema statt. Die Stadt Aarau und die Stadt Luzern hatten gleiche Ergebnisse. Die beiden Städte waren über Jahre vergleichbar, was die Stimmresultate anging. Bei der UNO Abstimmung stimmte Aarau mit 60% Ja und die Stadt Luzern 68% ja. Noch vor Jahresfrist waren bei einem anderen Thema beide Städte bei 60%. Dies ist ein erster Hinweis darauf, dass in der Stadt Luzern rund 8% Stimmen "zu viel" zu JA Stimmen gemacht wurden. Dies ist jedoch erst ein Vorgeschmack.
Weiter muss man sich veranschaulichen, dass bei der besagten Abstimmung 96% aller Stimmen brieflich abgegeben worden sein sollten. (Heute im Jahr 2009 sollen es regelmässig 99% sein!) Diese Quote ist unverhältnismässig hoch. Im Kanton Luzern wurde beschlossen, dass die Auszählung der brieflichen Stimmen von zwei vom Regierungsrat bestimmten Personen erfolgen wird. (Der Regierungsrat spielte eine entscheidende Rolle). Weiter war der Regierungsrat für die Auszählung sämtlicher Stimmen der Auslandsschweizer zuständig. Der Pressesprecher des damaligen Bundesrats Joseph Deiss wurde vom Bundesrat "beauftragt", die Abstimmung in Luzern zu lenken. Dies deswegen, weil er selber aus Hitzkirch, LU stammte.
Er war mit dem damaligen SP Regierungsrat Huber befreundet.
Joseph Deiss sagte am Wahltag gegenüber den Medien, dass der Kanton Luzern entscheidend sein wird.
Im Kanton Luzern wurde daraufhin Beschwerde geführt. Erste Instanz war der Regierungsrat, der die Beschwerde abwies. Die Beschwerde wurde schliesslich nicht weitergezogen da der Bundesrat die zweite Instanz gewesen wäre. Da hätte es keine Chance gegeben, durch zu kommen. Der Beschwerdeführer wurde auch persönlich unter Druck gesetzt. Die letzte Instanz, das Bundesgericht, ist nur für Rechtsfragen zuständig, hätte also nichts tun können, wenn auch der Bundesrat zum Schluss gekommen wäre, dass in tatsächlicher Hinsicht kein Wahlbetrug vorlag.
Der Pressesprecher von Joseph Deiss wurde als Belohnung zum ersten Schweizer UNO Botschafter in New York.
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