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Wieso wir das Resultat bei der Abstimmung über die biometrischen Pässe nicht anerkennen:


I. Fehlerquoten

a) Streubereich
Schweizweit betrug der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen etwas mehr als 5'500 Stimmen oder 0.1%. Der Streubereich bei der Auszählung liegt gemäss Statistikern bei 1%. Alleine deswegen ist im Sinne der Demokratie eine Neuauszählung durchzuführen! Es ist statistisch möglich, dass sich entscheidende Fehler eingeschlichen haben.


b) Zählfehler
Ein Lehrer wies mit seiner Schulklasse nach, dass 3 % Zählfehler bei einmaliger Zählung um den Mittelwert normal sind. Beim Wägen fand der Lehrer heraus, dass rund 1 % Abweichung möglich sind.


c) Wägen der Stimmzettel
Unberücksichtigt bei diesem Versuch blieben sich ändernde Luftfeuchtigkeit und Temperaturunterschiede und somit das sich ändernde Gewicht des Papiers. Grundsätzlich ist bei allen Messungen zu beachten, dass Luftfeuchtigkeit und Temperatur einen sehr großen Einfluss auf die Messwerte haben. Um diese Einflussfaktoren auszuschalten, muss die Messung immer in Klimaräumen bei einem nach ISO-Normen festgelegten Normklima (23 °C, 50 % Luftfeuchtigkeit) stattfinden. Meist wird die Papierprobe vor der Messung 24 Stunden in dem Raum gelagert, um sie zu akklimatisieren. Diese Bedingungen (insbesondere die Akklimatisierungsfrist von 24 Stunden) wurden bei der vorliegenden Abstimmung nicht berücksichtigt, weshalb bei gewogenen Ergebnissen zwangsläufig ein Fehlerfaktor aufgrund der Luftfeuchtigkeit und Temperaturunterschiede enthalten sein muss, der im Rahmen einer Nachzählung von Hand eliminiert werden kann. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedener Papierhersteller geben jeweils genaueren Aufschluss.


d) Stimmentausch
Der schwerwiegende Fehler im „Wahlbüro von Embrach“ (Ja und Nein-Stimmen vertauscht) muss hier berücksichtigt werden. Eine zuverlässige Abstimmung kann solche Fehler nicht akzeptieren, zu hoch ist das Manipulationsrisiko und das Risiko für Verfälschung und/oder Vertuschung des Wahlergebnisses. In einem solchen Fall ist der Forderung nach einer erneuten Abstimmung, angeknüpft an die oben erwähnten Bedingungen unabdingbar Folge zu leisten. Eine Verharmlosung des Einflusses einer solch - anscheinend kleinen – Differenz darf nicht gestattet werden. Nach dem Wahlbetrugs-Versuch in Trimbach sollte jetzt schon jeder Kanton diese Wahl nicht anerkennen und eine Neuwahl durchführen/beantragen.


e) Wahlcouverts
Die Wahlcouverts unterstanden keiner einwandfrei protokollierten und lückenlosen Überwachung bis zur Auszählung. Es besteht somit die Möglichkeit, Wahlcouverts entsprechend ihres Absenders (Im Rücksendecouvert ist der Name der stimmberechtigten Person sowie deren Unterschrift beim Öffnen SOFORT erkennbar) an das Urnenbüro zu übergeben – oder nicht. Es besteht keinerlei Kontrolle darüber, ob bewusst Wahlcouverts aus dem Verkehr gezogen werden – etwa deswegen, weil bekannt ist, welcher politischen Gesinnung entsprechend jemand in der Regel abstimmt. Besonders in kleineren Gemeinden ist das ein Problem, da jeder jeden kennt.


II. E-Voting
In einzelnen Kantonen (Zürich, Genf) wurde per E-Voting abgestimmt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einem neuen Entscheid festgehalten, dass E-Voting nicht sicher sei, da das Abstimmungsresultat nicht überprüft werden können. Der Entscheid ist hier zu finden:
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III. Falsche Auskünfte bei Fedpol:
Einem Stimmbürger, welcher sich genauer über die entsprechende Konsequenzen eines Neins bei der Fedpol über deren Hotline informieren wollte, wurde darauf hingewiesen, dass die USA das VISA Waiver abkommen bei einem Nein künden würden. Dies ist aber eine Vermutung der Befürworter des biometrischen Passes und keine gesicherte Aussage. Könnte also als Beeinflussung angesehen werden und es ist davon auszugehen, dass noch mehr Stimmbürger falsch informiert wurden.


IV. Nebenurnen
Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Nebenurnen aufgestellt wurden, insbesondere nicht in Altersheimen. Dadurch wurde das Stimmrecht vieler Bürger verletzt.


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