Wir anerkennen die Ergebnisse der Volksabstimmungen zum UNO-Beitritt und zu den biometrischen Pässen nicht!
Liebe Mitkämpferinnen und Mitkämpfer,
gerne möchten wir Sie nach den neuesten Ereignissen darüber informieren, was sich seit Oktober 2009 in der Sache Bundesgerichtsbeschwerde abspielte.
- Am 1. Oktober 2009 fand in Lausanne die öffentliche Urteilsberatung statt. Wir haben unsere Betrachtungsweise dieser Beratung schriftlich und per Podcast der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es war uns untersagt Ton- oder Bildaufnahmen anzufertigen. Hier sind die Einzelheiten zu finden: http://abstimmungskontrolle.ch/Bundesgericht/Bundesgericht.html
- Gemäss Bundesgerichtsgesetz ist es möglich, die Revision eines Urteils zu verlangen, wenn u.a. gegen Verfahrensregeln verstossen wurde und wenn Anträge unbeurteilt blieben. Das Revisionsbegehren muss innert 30 Tagen ab Erhalt des Urteils eingereicht werden. Da wir im Verlauf des Oktobers nichts hörten, reichten wir vorsorglich ein Revisionsbegehren ein, damit wir in keinem Fall die Frist verpassen würden. Wir erwähnten dabei, dass dieses Revisionsgesuch nur der Frist wegen eingereicht wurde und ein komplettes Revisionsgesuch folgen würde: http://abstimmungskontrolle.ch/Dokumente/RevisionsgesuchOktober.pdf
- Schliesslich erhielten wir das schriftliche Urteil. Das Urteil wich weitgehend von der Urteilsberatung vom 1. Oktober 2009 ab: http://abstimmungskontrolle.ch/Dokumente/Urteil.pdf
- Nach Erhalt des Urteils schrieben wir dem Bundesgericht erneut wegen der bereits angekündigten Revision. Darin forderten wir sämtliche Protokolle und Tonaufzeichnungen an, da wir selbst keine Aufzeichnungen vornehmen durften. Diese Daten brauchten wir, um die Revision ordentlich vorzubereiten. Ebenfalls schrieben wir, dass wir von einer kostenlosen Bearbeitung ausgehen und gerne vorgängig über alle anfallenden Kosten informiert werden möchten: http://abstimmungskontrolle.ch/Dokumente/Revisionsgesuch_GLV_21122009.pdf
- Schliesslich wurden wir am 24. März 2010 von einem Beschwerdeführer informiert, dass diesem eine Rechnung im Betrag von 1‘000 CHF zugestellt worden sei. Sie sei unter Androhung der Betreibung innert 15 Tagen zu bezahlen. Die 1‘000 CHF wurden erhoben, da das Bundesgericht einen Entscheid über unser Revisionsgesuch bereits fällte. Wir wurden nicht wie gewünscht vorab über die Kosten informiert und die Protokolle sowie die Aufzeichnungen haben wir nie gesehen. Das Bundesgericht behauptete gegenüber dem Beschwerdeführer, sich mehrere Male brieflich mit der Zahlungsaufforderung an die Geistige Landesverteidigung gewendet und rechtliches Gehör offeriert zu haben. Jedoch können wir den Eingang solcher Briefe nicht bestätigen, obwohl wir sämtliche Post professionell verwalten. In den nächsten Wochen werden wir die Belege des Bundesgerichts anfordern. Das Urteil zum Revisionsgesuch ist hier zu finden: http://abstimmungskontrolle.ch/Dokumente/Urteil%20Revisionsgesuch.pdf
Wie abgemacht übernimmt unser Verein sämtliche Kosten des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüssen,
Abstimmungskontrolle.ch
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Wichtig
Urteil des Bundesgerichts - Hören sie unsere Podcast an!
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Das schriftliche Urteil des Bundesgerichts
Öffentliche Urteilsberatung zu unserer Beschwerde
Am 1. Oktober 2009 in Lausanne
Einladung
Beschwerde ans Bundesgericht:
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Bericht über Akteneinsicht in Luzern
Unsere Leute wurden beim Kanton Luzern rausgeworfen!
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Künftig beobachten und kontrollieren wir alle Abstimmungen:
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Video vom 27.05.2009
Erkennen die Regierungsräte die Brisanz der Beschwerden?
Vom Biometriezwang zu obligatorischen Chip-Implantaten
Kommentar
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